Einladung zum HR Workshop „Arbeitsrecht in der Digitalwirtschaft“

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Einladung zum HR Workshop „Herausforderungen für das Arbeitsrecht in der Digitalwirtschaft“

Osborne Clarke - Logo (300px)

Im Rahmen dieses Fachkräfte-Workshops haben wir mit Andreas Grillo und Tim Maiorino zwei profilierte Rechtsexperten von der Kanzlei Osborne Clarke in Köln gewinnen können – darüber freuen wir uns sehr.

 

ZIELE DES WORKSHOPS

Wir widmen uns am 19. März 2015 den arbeitsrechtlichen Prozessen und Fragestellungen, die die digitale Wirtschaft besonders betreffen – dazu gehören unter anderem vertragsrechtliche Fragen, die Auswirkungen neuer Gesetzgebungen im Vergütungsbereich, der Umgang mit Praktikanten und Freelancern oder auch der Einsatz von Social Media im Unternehmen. Einem Thema mit zunehmender arbeitsrechtlicher Bedeutung – „Intellectual Property“ – widmen wir uns ebenfalls unter dem Aspekt, wie Unternehmen mit dem geistigen Eigentum von Mitarbeitern und Gesellschaftern umgehen und welche Relevanz dadurch für den HR Bereich in der Vertragsgestaltung entsteht.

Diskutieren Sie mit uns und den hochkarätigen Rechtsexperten im Rahmen dieses Web de Cologne HR Workshops. Wie immer werden Sie im Rahmen der Veranstaltung ausreichend Gelegenheit erhalten, Ihre persönlichen Fragen und Anliegen einzubringen und auch der Austausch untereinander bietet eine spannende Vernetzung und weitere wertvolle Impulse auf fachlicher Ebene.

 

EVENTDATEN

  • Termin: Donnerstag, 19. März 2015 – 9:00-14:00 Uhr
  • Ort: STARTPLATZ (Im Mediapark 5, 50670 Köln)
  • Veranstalter: Web de Cologne e.V. – in Zusammenarbeit mit der „Fachgruppe HR“
  • Zielgruppe: Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalverantwortliche

 

AGENDA

9:00 Uhr: Check-in & Akkreditierung
9:30 Uhr: Begrüßung durch Web de Cologne e.V. / kurze Vorstellungsrunde

9:45 Uhr: 1. Teil zum Arbeitsrecht in der Digitalwirtschaft (Referent: Andreas Grillo) – Stichpunkte zu seinem Vortrag

  • Mindestlohn (Wer hat Anspruch? Was ist mit meinen Praktikanten und Master-/Bachelorstudenten? / Welche Vergütung zählt für den Mindestlohn, was darf angerechnet werden? / Wie bekomme ich den Mindestlohnanspruch vertraglich in meinem Unternehmen umgesetzt?)
  • Freelancer/IT-Contractors (Risiko der Scheinselbständigkeit / Richtige Vertragsgestaltung UND richtige Durchführung)
  • Vertragsgestaltung (Flexibilisierung von Vergütung – was ist noch möglich?)
  • Social Media im Unternehmen (Was muss und sollte ich meinen Mitarbeitern erlauben? / Wem gehören die Kontakte bei Xing/Linkedin? / Facebook als Kündigungsgrund)

11:15 Uhr: 2. Teil – interaktiver Part (kollegiale Beratung für relevante/geäußerte Fragestellungen)
12:00 Uhr: Mittagssnack

12:30 Uhr: 3. Teil zum Thema “Intellectual Property“ (Referent: Tim Maiorino) – Stichpunkte zu seinem Vortrag

  • Was ist als „Intellectual Property“ geschützt? (Grundlagen Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht / die rechtliche Situation des Rechteinhabers)
  • Szenarien, in denen „fremde“ IP-Rechte für das Unternehmen wichtig werden ((Aus-) Gründung/Finanzierungsrunde/Verkauf des Unternehmens / Einführung eines neuen Produktes / anderweitige Verwendung fremder IP
  • Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn Mitarbeiter oder Gesellschafter IP-Rechte haben, die das Unternehmen braucht? (Anforderungen an die und Umsetzung der Übertragung von IP-Rechten – bei Nicht-Mitarbeitern / bei Angestellten/Mitarbeitern)

13:45 Uhr: Zusammenfassung der Ergebnisse
ca. 14:00 Uhr: Ende der Veranstaltung, Good-Bye

 

DETAILS ZU DEN REFERENTEN

Andreas Grillo ist Rechtsanwalt und Mitglied des arbeitsrechtlichen Teams bei Osborne Clarke in Köln. Er berät insbesondere Technologieunternehmen im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, auch und speziell im Bereich Vertragsgestaltung und Vergütung. Nachdem Andreas Grillo zuvor für die Praxisgruppe Arbeitsrecht im englischen Büro von Osborne Clarke in Reading tätig war, verstärkte er im April 2012 das Arbeitsrechtsteam in Köln als Rechtsanwalt. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge und hält Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

Tim Maiorino ist seit 2009 als Rechtsanwalt im IT-Team von Osborne Clarke in Köln tätig und berät national und international tätige Unternehmen in der Digital Media- und Softwareindustrie in Europa und den USA in allen Fragen des Rechts der digitalen Medien und des IT-Rechts. Dies umfasst Rechtsfragen des E- und M-commerce sowie des Datenschutzes und des Geistigen Eigentums. Durch Secondments bei Mandanten wie Electronic Arts und Yahoo! hat Tim Maiorino Inhouse-Erfahrung sammeln können und hat in 2014 einige Monate in Osborne Clarkes Büros in Palo Alto/Silicon Valley und San Francisco verbracht und im Schwerpunkt US Tech-Unternehmen beim Markteintritt und ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland beraten.

 

ANMELDUNG

Die Teilnahme kostet regulär 50 Euro (zzgl. 19% Mwst.); die Teilnahme für Web de Cologne e.V. Mitglieder ist kostenfrei nach verbindlicher Anmeldung per E-Mail.

  • Ein kostenpflichtiges Ticket können Sie unten auf dieser Seite erwerben.
  • Vertreter/Innen unserer Mitgliedsunternehmen werden gebeten, sich bis zum 5. März 2015 per E-Mail an cdb@webdecologne.de anzumelden.

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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

ZUM HINTERGRUND

Seit 2013 bearbeitet die Web de Cologne “Fachgruppe HR” relevante Themen aus dem Bereich Personalmanagement und bietet Mitgliedern sowie Interessenten die Möglichkeit, sich in praxis- und lösungsorientierten Workshops wertvolle Inspirationen für die eigene Arbeit zu holen.